
Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.
Bernd Neumann
Baufinanzierungsberater
Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.
Bernd Neumann
Baufinanzierungsberater
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Vogtland geklagt, weil diese bei Neukunden und nach einem Kontowechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,7 Prozent pro Jahr – zusätzlich zu den Kontoführungsgebühren – verlangt. Lediglich Guthaben unter 5.000 Euro bleiben davon verschont. Wie das Landgericht Leipzig nun urteilte, ist das rechtmäßig. Auch Sparkassen müssten sich „an Marktgegebenheiten ausrichten und wirtschaftlich agieren“.
Zwar wollen die Verbraucherschützer in Berufung gehen, doch der Trend ist ungebrochen: Es wird immer kostspieliger, Erspartes auf Giro- und Festgeldkonten herumliegen zu lassen – wo zudem die Inflation an der Kaufkraft nagt. Mittlerweile erheben mehr als 450 Banken Negativzinsen.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist kürzlich juristisch gescheitert, als sie einem Online-Broker per Unterlassungsverfügung verbieten wollte, schon ab einem Guthaben von 250 Euro Negativzinsen zu vereinnahmen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht befand, dass die Aufsicht kein Recht zum Einschreiten habe, solange der ordentliche Rechtsweg offenstehe.
27.07.2021
Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden. Gut für alle Hundebesitzer;)
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
Die Deutschen haben offenbar wieder Lust auf Aktien – wie zuletzt kurz vor der Jahrtausendwende. Damals, die Älteren werden sich erinnern, trommelte TV-Star Manfred Krug lautstark für die Telekom-Aktie („Volksaktie“), die denn auch wegging wie geschnitten Brot. Für viele Neuaktionäre nahm das Engagement am Kapitalmarkt indes ein böses Ende, als die Dotcom-Blase im März 2000 platzte. 12,9 Millionen Bundesbürger hielten zu der Zeit Aktien oder Fondsanteile, danach schien das Thema für viele von ihnen ein für allemal gegessen zu sein.
Nun aber kehren sie in Scharen zurück: 12,4 Millionen Aktiensparer gibt es derzeit in Deutschland, womit die gut zwei Jahrzehnte alte Rekordmarke wieder in Sichtweite rückt. Verantwortlich sind ein Push- und ein Pull-Effekt: Die Niedrigzinsen an der Nulllinie und die Strafzinsen auf hohe Bankguthaben treiben die Anleger aus festverzinslichen Anlagen heraus; die Kursrallyes des letzten Jahres locken sie in die Kapitalmärkte hinein. So kratzt der DAX, der vor der Corona-Pandemie nicht über 14.000 Punkte hinausgekommen und dann kurzzeitig auf unter 9.000 abgerutscht war, aktuell an der 16.000-Punkte-Marke.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist. Deckt die Unfallversicherung auch Impfschäden ab?
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar. Deckt die Unfallversicherung auch Impfschäden ab?
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Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. Das Burn-out-Risiko ist demnach erneut gestiegen. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
Burn-out-Risiko und seine Folgen…
Mit hohen Renditeversprechen hatte der Goldhändler PIM Gold Tausende Privatanleger angelockt und dann nach einem Schneeballsystem abgezockt. 7.000 Geschädigte haben Ansprüche auf 178 Millionen Euro angemeldet. Kürzlich erhielten sie eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 7,5 Prozent ihrer Forderungen.
Die Verwertung der vorhandenen Edelmetallbestände sei „im Wesentlichen abgeschlossen“, teilte Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja mit. Nach jetzigem Stand dürfte die Insolvenzmasse insgesamt für nur 15 bis 20 Prozent der Verbindlichkeiten reichen.
Der Fall zeigt wieder einmal: Gold und garantierte Verzinsung bilden eine heikle Kombination. Die PIM-Gold-Drahtzieher hatten mit teils zweistelligen Renditen gelockt, die sie mit Altgoldkauf und -recycling generieren wollten. Tatsächlich wurden eine Zeitlang bloß Neukundengelder als „Zinszahlungen“ an Bestandskunden – und auf die Konten der Betrüger – überwiesen, bis die Blase platzte. Schon zuvor hatte es Skandale in diesem Anlagesegment gegeben.
Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutz- Versicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
Weitere Infos zum Thema Rechtsschutzversicherung gibt es hier
05.02.2021
Eine Bestattung kostet in Deutschland, in einfacher Ausführung, im Durchschnitt rund 8.000 Euro. Fällig werden neben Bestattungskosten und dem Kaufpreis für Sarg bzw. Urne und Grabstein auch Friedhofsgebühren und natürlich die Kosten der Trauerfeier (die ja voraussichtlich in einigen Monaten wieder in gewohntem Rahmen stattfinden können wird). Wer seine Angehörigen nicht in einer Zeit tiefer Trauer mit solchen Ausgaben noch zusätzlich belasten will, kann mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Sie zahlt beim Tod der versicherten Person eine vorher vereinbarte Summe aus und bietet in vielen Fällen überdies verschiedene Assistance-Leistungen an.
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat kürzlich 105 Tarife von Sterbegeldversicherern unter die Lupe genommen – und dem Markt ein gutes Zeugnis ausgestellt: 83 Angebote wurden mit „ausgezeichnet“ (32) oder „sehr gut“ (51) bewertet. Nur ein Tarif fiel mit der Note „schwach“ durch. Das Preis-Leistungs-Verhältnis blieb dabei zwar außen vor, die Prämienhöhe wurde als nicht einbezogen. Doch die Kunden können sich mit diesem unabhängigen Testat darauf verlassen, bei den meisten Anbietern ordentliche Qualität zu erhalten.
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