Erstinformation-Kundeninfo
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß VersVermV
Kontaktdaten:
Bernd Neumann
Baufinanzierungsberater & Versicherungsmakler
Mosloh 92
31606 Warmsen
Telefon: +49 5767 / 94 37 37 1
Telefax: +49 5767 / 94 37 37 2
E-Mail: info@bn-makler.de
Webseite: https://www.bn-makler.de
Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34c, 34d, 34i der Gewerbeordnung (GewO)
Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-JZMT-PX632-59
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-133-M8D8-33
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 203080 oder www.vermittlerregister.info unter der jeweiligen oben genannten Registernummer.
Zuständige Registrierungsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Telefon 0511/3107-0
Telefax 0511/3107-333
E-Mail: info(at)hannover.ihk.de
Berufs-Haftpflichtversicherung:
Ich besitze eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der
VersicherungsVermittlerVerordnung (VersVermV) erfüllt.
Beratungsleistung:
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
Berufsrechtliche Regelungen:
34d Gewerbeordnung (ggf. § 34c Gewerbeordnung, § 34f Gewerbeordnung, § 34i
Gewerbeordnung) § 59-68 VVG VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage http://www.gesetze-im-internet.de/ eingesehen und abgerufen werden.
Vergütung:
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Courtage, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem
Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
Anschriften der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
www.versicherungsombudsmann.de
für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Weitere Informationen:
Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im
Handelsregister eingetragenen Firma usw., zu informieren. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen. Im Schadensfall informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die Meldung rechtzeitig an den jeweiligen
Versicherer weiterleiten können. Bitte informieren Sie uns auch, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen bzw. eine Neuanschaffung vornehmen.
Wir werden hier vorher beim Versicherer entsprechende Deckungszusage einholen.