KFZ Versicherung - Was solltest du darüber wissen?

KFZ Versicherung schnell erklärt

Die Herstellerschlüsselnummer (kurz HSN) ist ein vierstelliger numerischer Code. Diese identifiziert den Hersteller eines Fahrzeuges. So steht die HSN 0005 für BMW. Einigen Fahrzeugherstellern sind mehrere HSN zugeordnet.

Die Typschlüsselnummer (TSN), ein alphanumerischer Code, identifiziert analog dazu den Typ des Fahrzeuges. Im Zusammenspiel von HSN und TSN lässt sich ein Fahrzeugtyp eindeutig identifizieren.

Für Fahrzeuge, die nur zu bestimmten Zeiten gefahren werden, kann ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Das Fahrzeug ist dauerhaft zugelassen. Es besteht allerdings eine festgelegte Ruhephase, für die Zeit, in der es nicht versichert ist. Für die Ruhephase muss kein Versicherungsbeitrag und keine Kfz-Steuer bezahlt werden. Üblicherweise nutzen vor allem Eigentümer von Fahrzeugen Saisonkennzeichen, die z.B. nur im Sommer gefahren werden, wie Motorräder oder Cabriolets.

Da das Saisonkennzeichen nur für ein Fahrzeug gilt, benötigt das zweite Fahrzeug, wenn vorhanden, ein eigenes Kennzeichen. Der Saisonzeitraum ist in den Kennzeichenschildern eingeprägt.

Kurzzeitkennzeichen hingegen werden vor allem bei Probe-, Prüfungs- und Überführungszwecken verwendet. Dafür erhält man ein entsprechendes Kennzeichen, auf dem das Ablaufdatum am Rand vermerkt ist. Kurzeitkennzeichen haben eine Nutzungsdauer von maximal 5 Tagen und werden am Wohnort des Antragsstellers von der Zulassungsstelle ausgegeben.

Das Maßgebendste ist die Kfz Haft­pflicht­versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben müssen Versicherungsgesellschaften jeden Kunden annehmen – zumindest zu den gesetzlichen Bedingungen und Mindestsummen. Ablehnen dürfen sie Kunden nur in Ausnahme­fällen.

Solltest du einen Unfall verursachen, deckt die Kfz Haft­pflicht­versicherung die Schäden, die der andere Verkehrs­teilnehmer erleidet – egal, ob das ein Fußgänger, ein Auto- oder ein Fahr­radfahrer ist.

Für die Schäden an deinem eigenen Auto zahlt deine Kfz Haft­pflicht­versicherung nicht.

Du kannst hier durchschnittlich mit 90 Euro zusätzlichem Beitrag pro Jahr zur Haftpflichtversicherung rechnen. Mit der Teilkasko bist du sowohl vor Einbrüchen in das Auto als auch vor Diebstahl des kompletten Fahrzeugs geschützt. Außerdem zahlt sie bei Glasbruch, wenn z.B. ein Steinschlag die Front­scheibe zerstört hat.

Darüber hinaus kommt die Teilkasko für Schäden durch Unwetter auf: Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Über­schwemmung und Blitz­schlag. Integriert sind auch Brand- und Explosionsschäden, ebenso kaputte Kabelleitungen nach Kurzschlüssen oder Wildunfälle und Marderbisse. Schäden durch Schnee- und Dachlawinen sollte jede gute Versicherung mit abdecken.

Es geht also vor allem um Beschädigungen, die du als Fahrer durch deine Fahr­weise nicht beein­flussen kann.

Wichtig bei der Absicherung von Marderbissen ist, dass ihr auch vor den Folgeschäden geschützt seid. Ein durchgebissenes Kabel kann schnell und günstig ersetzt werden, ein kaputter Motor durch einen defekten Kühlschlauch wird teuer.

Wildunfälle können eine ähnliche Falle bieten. Hierbei sollte ausdrücklich „alle Tiere“ eingeschlossen werden und nicht nur „Haarwild“. Dies ist zwar kostengünstiger, jedoch seid ihr bei Zusammenstößen oder Ausweichmanövern aus Begegnungen mit Wölfen oder Fasanen nicht abgesichert.

Tipp: Du solltest am besten eine Selbstbeteiligung von 150 Euro abschließen. Hierdurch sparst du am Beitrag! Noch höhere Selbstbehalte senken den Preis nur wenig und sind deshalb in den meisten Fällen unsinnig.

Die Voll­kasko­versicherung beinhaltet automatisch die Teilkasko. Außerdem zahlt sie bei selbstverschuldeten Unfällen auch den Schaden an deinem eigenen Fahrzeug. Darüber hinaus greift sie bei Vandalismus, zum Beispiel wenn Unbe­kannte den Lack zerkratzen oder die Antenne abbrechen. Eine Voll­kasko schützt dich auch, wenn du unver­schuldet einen Unfall hattest und der Verursacher Unfall­flucht begeht. Außerdem kann sie bei Unfällen im Ausland Nerven sparen, falls es Streit mit der ausländischen Versicherung gibt.

Die Voll­kasko kostet dich ca. 250- 350 Euro pro Jahr mehr. Sie ist empfehlenswert für Autos bei einem Wert von 10.000 Euro oder höher. Hast du dein Auto aber finanziert, kann eine Absicherung auch schon bei unter 10.000 Euro KFZ Wert sinnvoll sein.

Ich empfehle meinen Kunden bei der Vollkasko eine Selbstbeteiligung von 300 oder 500 Euro mit einzubauen.

Entscheidend sind in der Auto­versicherung die Schadenfrei­heits­klassen (SF- Klasse). Jedes Jahr, das du unfallfrei bleibst, rutschst du eine Klasse höher und deine Rechnung etwas nach unten (so zumindest der Plan;)) . Wenn das aber nicht der Fall sein sollte, schaue dich am besten nach einer neuen KFZ Versicherung um).

Nach 15 unfall­freien Jahren wird man meist in die SF 15 einge­stuft. Das entspricht bei vielen Versicherungsgesellschaften einem Beitrags­satz von 30 Prozent. Ältere Fahrer sind somit also häufiger in den besseren SF-Klassen.

Verursachst du einen Unfall, wirst du zurück­gestuft – oftmals um mehrere Klassen. Der Schadenfrei­heits­rabatt verschlechtert sich dann deutlich. Die Rechnung wird nicht nur im Folge­jahr teurer, sondern auch in den Jahren danach. Insgesamt kann das über die Jahre mehrere tausend Euro ausmachen.
Gerätst du unverschuldet in einen Unfall, muss dein Unfallgegner die Kosten deines Rechtsanwaltes übernehmen. Dies gilt auch für Gutachter, die das Unfallopfer bestellt. Allerdings muss hierfür in den meisten Fällen der Schaden über 1000 Euro liegen.

Die wichtigsten Leistungen der KFZ Versicherung

Beschränke die Deckungssumme deiner Kfz-Haft­pflicht­versicherung nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene. Wähle 100 Millionen Euro. So hohe Schäden sind zwar selten, kommen aber mitunter vor. So bist du auf der sicheren Seite.
Auch dies ist ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Bei Mietwagen im Ausland sind die gesetzlichen Deckungs­summen in vielen Ländern sehr nied­rig. Mit diesem Zusatz erhöht deine eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherung die Deckung für den geliehenen Wagen.
Ebenfalls ein Zusatz in der Kfz-Haft­pflicht. Wirst du im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt, reguliert deine eigene Kfz-Haft­pflicht­versicherung den Schaden mit der ausländischen Gesell­schaft. Deine Nerven werden geschont.
In der Kfz-Teilkasko­versicherung sowie in der Kfz-Voll­kasko­versicherung ist dieser Inhalt besonders wichtig: Wenn der Fahrer grob fahr­lässig zum Schaden beigetragen hat, dürfen Teil- und Voll­kasko­versicherung ihre Zahlungen kürzen oder komplett streichen. Viele Tarife bieten als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahr­lässig­keit“ an. Dann wird auch gezahlt, wenn es gekracht hat, weil du z.B. eine rote Ampel über­sehen hast.
Da neue Autos schnell an Wert verlieren, solltest du eine Entschädigung zum Neuwert vorsehen. So bekommst du für Neuwagen den Neuwert und für Gebrauchtwagen den Kaufpreis auch noch nach einigen Monaten zurück, obwohl der Wagen schon einen deutlichen höheren Wertverlust erlitten hat.
Folgeschäden sollten immer mitversichert sein. Diese sind meistens viel teurer als der eigentliche direkte Schaden. Stell dir vor, du bemerkst den durchgebissenen Kühlerschlauch nicht und dein Motor ist hinüber!
Viele Tarife in der Kfz-Teilkasko­versicherung zahlen bei Wild­unfällen nur, wenn es Haarwild war – zum Beispiel Hirsche, Rehe, Wild­schweine. Besser ist es, wenn im Vertrag „alle Tiere“ steht. Dann bist du auch vor Unfällen mit Hunden oder entlaufenden Pferden geschützt.
Mit der Vertrags­klausel „Schadenrück­kauf“ hast du sechs bis zwölf Monate Zeit, einen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen – auch wenn der Versicherer bereits gezahlt hat.
Gibt es bei einem von dir selbst verursachten Unfall Verletzte, kommt für Schmerzensgeld oder Verdienstausfall deine Kfz-Haftpflicht auf. Dies gilt nur für die Unfallopfer – nicht für dich selbst. In diesem Fall hilft dir eine Fahrerschutzpolice.

Interessant: So sparst du bei der Auto-Versicherung

In der Kasko solltest du eine Selbst­beteiligung wählen. Dann musst du den Schaden bis zu dieser Summe aus eigener Tasche bezahlen. In der Teilkasko­versicherung empfehle ich 150 Euro Selbst­behalt, in der Voll­kasko­versicherung 300 Euro (inklusive 150 Euro in Teilkasko). Durch noch höhere Summen sparst du kaum Beiträge.
Du sparst ca. 5 bis 10 %, wenn du einmal jährlich anstatt monatlich oder vierteljährlich bezahlst.
Die Kilo­meter, die dein Auto voraus­sicht­lich fährt, möglichst genau schätzen. Kilometer zur Arbeit hin und zurück sind schon mal ein grober Anhaltspunkt für deine Schätzung. Sind gegen Jahres­ende zu viele Kilo­meter auf dem Tacho, kannst du sie trotzdem nachmelden.
Wenn du und dein Partner das Auto fahren und das auch so angegeben wird, ist dies deutlich preiswerter als generell jeden Fahrer mitzuversichern ist. Fährt trotzdem mal jemand drittes, erlischt der Versicherungsschutz nicht gleich. Die Versicherung ist dann berechtigt einen Nachschlag zur Prämie zu verlangen. Durch den begrenzten Fahrerkreis sparst du bis zu 40 %.

Bei Tarifen mit Werk­statt­bindung verpflichtest du dich, nach einem Unfall nur Werk­stätten anzu­fahren, die dir deine Kfz Versicherung empfiehlt. Aber keine Angst, dass dein Fahrzeug weit weg oder im letzten Schuppen repariert wird. Du darfst die Werkstatt dann immer noch selber aussuchen. Des weiteren sind die Werkstätten alle DEKRA Zertifiziert und du hast eine Garantie auf die Ersatzteile von bis zu 5 Jahren. Den Baustein Werk­stattbindung­ gibt es auch nur bei der Kas­koversicherung. Die üblichen Reparaturen oder die Inspektionen deines Autos bleiben davon unberührt. Auch wenn du den Unfallschaden nicht selbst verursacht hast, kannst du deine Lieblingswerkstatt mit der Beseitigung des Schadens beauftragen. Ersparnis: oft bis zu 20 Prozent.

Bei diesen Spezial­tarifen misst ein kleines ­Gerät dein Fahr­verhalten. Es wird fest ver­baut oder in den Ziga­retten­anzünder gesteckt. Einige Kfz Versicherungen arbeiten auch mit Apps, die man auf sein Handy laden muss. Diese re­gistrieren Voll­bremsungen, zu hohes Tempo, schnelle Kurven und noch mehr. Vorsichtige Fahrer erhalten deshalb Rabatt.

Aber: Einige Gesellschaften sind selbst mit Telematik­tarif und höchstem Rabatt noch teurer als andere Gesellschaften ohne.

Persönlich sehe ich aktuell noch von Telematik Tarifen ab. Schließlich muss ja niemand wissen, falls es doch mal rasanter wird 😉

Bestimmte Berufs­gruppen bekommen von einigen Versicherungen Rabatt, vor allem Beamten und Angestellten im öffent­lichen Dienst. Ersparnis: meistens ca. 5 %.
Wer eine Garage hat, sollte dies angeben. Das Auto muss nicht immer dort stehen. Ausnahmen sind erlaubt, etwa wenn man Freunde besucht oder im Urlaub verweilt. Ersparnis: rund 7 %.
Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann ebenfalls einen möglichen Preis­nach­lass erhalten. Ersparnis: ca. 10 %.
Wer noch über­legt, welches Auto er anschaffen möchte, sollte auf die Typklasse achten. Die Versicherungen stufen alle Auto­s in Klassen ein, je nach den üblichen Schäden und Repara­turkosten. Je höher die Typklasse, desto teurer die Versicherung. Wie ein Fahrzeug einge­stuft ist, steht unter www.dieversicherer.de/versicherer/auto—reise/typklassenabfrage. Oft macht beim gleichen Pkw-Modell die Motorisierung einen entscheidenden Unterschied. Ersparnis: beim gleichen Modell, aber kleinere Motorisierung häufig 5 bis 15 %.

Einen großen Einfluss auf die Prämie hat das Gebiet, in dem du wohnst. Welche Regionalklasse an welchem Ort gilt, findest du in deiner KFZ Rechnung. In der Regionalklasse wird sich auf die Unfall­häufig­keit im Zulassungs­bezirk, die Straßenverhält­nisse und die Zahl der zugelassenen Autos bezogen. In der Kasko kommen Diebstähle, Sturm- und Hagelschäden oder die Anzahl der Wild­unfälle hinzu. Die Preise sind je nach Gebiet extrem unterschiedlich. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass ein und das gleiche Auto mit den gleichen persönlichen Merkmalen in Berlin oder Hamburg bis zu 250 Euro im Jahr mehr kosten kann als die KFZ Versicherung für Warmsen, Diepenau, Uchte, Stolzenau, Petershagen, Minden, Nienburg und Umgebung.

Wer kleine Kinder hat, fährt vorsichtiger, so die Meinung der Kfz Versicherung. Sie geben Rabatte, wenn bei dir Kinder im Haushalt leben.

Für Besitzer von Elektro­autos geben einige Kfz Versicherungen Rabatt, sowohl für reine Elektro­autos als auch für Hybridmodelle.

Wenn du an einem Fahr­sicher­heits­training teilgenommen hast, gebe das mit an. Manche Versicherer belohnen so etwas mit einem Preis­nach­lass auf deine KFZ Prämie.

Wenn du schon jahre­lang bei deiner Kfz Versicherung bist und da bleiben möchtest, kann der neue Tarif (kommen meistens im Oktober raus) bei der gleichen Gesellschaft günstiger sein. Ansonsten schaue dich auf dem Markt nach besseren Preis-/Leistungsanbietern um.

Für Führer­scheinneulinge ist die Kfz Versicherung extrem teuer. Von daher empfehle ich, wenn möglich, dass erste Fahrzeug über die Eltern anzu­melden. Nach einigen Jahren kannst du den erfahrenen Rabatt auf dich über­tragen lassen und nutzt die Besserstellung der SF Klassen.

Ab Herbst versuchen die KFZ Versicherungen durch Preissenkungen Neukunden zu gewinnen. Es lohnt sich deshalb jedes Jahr aufs Neue, Preise und Leistung zu vergleichen. Die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist nicht schwer. Auf was du achten musst, erkläre ich dir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was solltest du bei der Kündigung deiner KFZ-Versicherung beachten? (+ Kündigungsvorlagen)

Die meisten Verträge laufen bis zum 31.12. und verlängern sich dann auto­matisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung muss bis zum 30.11. bei der Versicherung sein. Anders ist es bei den vereinzelten Verträgen, die unterjäh­rig immer zu den Terminen enden, an dem du die Versicherung abge­schlossen hast. Die Kündigungs­frist läuft hier jeweils einen Monat vor diesem Termin ab. Es genügt ein Zweizeiler: „Hier­mit kündige ich.“ Bitte nicht vergessen: Unter­schrift, Vertrags­nummer und Kfz Kenn­zeichen. Bitte in jeden Fall aus Beweisgründen um eine Bestätigung deiner Kündigung. Kommt keine, schi­cke Sie das Ganze erneut per Einschreiben los.

Manche Versicherung versuchen, den Kunden die unterjährige Hauptfälligkeit mit dem Argument schmackhaft zu machen, dass so nicht noch ein Versicherungsbeitrag zu Beginn des Jahres fällig und abgebucht wird. Außerdem kann es unter Umständen sein, dass der eigene Versicherungsvertreter in der “heißen Phase” vor dem 30.11. nicht besonders viel Zeit für ein Beratungsgespräch hat, da zu diesem Zeitpunkt viele Verträge gekündigt oder umgestellt werden. Abgesehen davon profitieren aber vor allem die Versicherer von der unterjährigen Hauptfälligkeit.

Denn: Da eben die meisten Verträge zum 31.12. auslaufen, umgarnen die Assekuranzen Kunden in der Regel immer kurz vor dem 30.11. mit besonders günstige Beiträgen. Mit dieser Rabattschlacht versuchen die Versicherungen, Kunden von anderen Gesellschaften abzuwerben. Wer seinen Vertrag zum 30.11. kündigen kann, kann beim Versicherungswechsel von diesem Preiskampf profitieren. Hat man allerdings eine unterjährige Fälligkeit vereinbart, kann man diese Niedrigpreisphase nicht für sich nutzen.

Hat das Auswirkungen auf meinen Schadenfreiheitsrabatt?

Wenn du unfallfrei fährst, profitierst du in der Haftpflicht und (wenn vorhanden) in der Vollkasko von deinem Schadenfreiheitsrabatt. Dieser Nachlass wird, wenn kein Schaden reguliert werden musste, jedes Jahr höher – und zwar immer zum 1. Januar. Von der höheren Schadenfreiheitsklasse profitierst du aber erst mit der nächsten Beitragszahlung, und die kann bei unterjähriger Hauptfälligkeit und jährlicher Zahlungsweise erst deutlich nach dem 1. Januar fällig sein. Du bist also schon allein wegen des Schadenfreiheitsrabatts gut beraten, die Hauptfälligkeit auf den 31.12. zu legen. So kannst du dich unter Umständen schon im ersten Jahr nach weniger als zwölf Monaten auf einen niedrigeren Beitrag freuen.
Aber: In der Regel muss der Vertrag mindestens sechs Monate und einen Tag bestehen, um zum Jahreswechsel von einem höheren Rabatt profitieren zu können.
 
Tipp:
Wenn du deine Kfz-Versicherung neu abschließt und die nötige Mindestlaufzeit knapp verfehlst, hast du meistens die Möglichkeit, den Vertrag ein paar Tage oder Wochen zurückzudatieren. Für diese Zeit werden zwar Beiträge fällig, doch lohnt sich die Investition oft durch eine schnellere Verbesserung des Schadenfreiheitsrabatts. Hast du aber bis zum 31.12. allerdings einen Schaden, sind der höhere Rabatt und der extra bezahlte Beitrag dahin.

Meist kommt die neue Rechnung im Oktober oder November. Oftmals aber auch erst im Dezember. Wenn du so lange wartest, hast du den ordentlichen Kündigungs­termin verpasst und bleibst ein weiteres Jahr an die Kfz Versicherung gebunden. Wenn die neue Rechnung nicht bis spätestens Mitte/Ende November einge­troffen ist, solltest du schon jetzt kündigen. Hast du die rechtzeitige Kündigung verpasst, kann aber aufgrund einer möglichen Beitragserhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht vorliegen. Dann kannst du auch im Dezember deine alte Versicherung noch kündigen.

außerordentliche Kündigung nutzen

Wenn der Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht wird, hast du als Fahrzeughalter je nach Änderung das Recht, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Doch nicht immer, wenn es eine Beitragserhöhung bei der Autoversicherung gibt, kommt dieses Recht zum Tragen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die eine Kündigung ermöglichen.

Wie z.B: die Beitragserhöhung ohne Anhebung der Leistung. Denn erhöht der Autoversicherer den Beitrag zur Kfz-Haftpflicht und/oder Kaskoversicherung ohne dass es zugleich zu einer Anhebung bzw. Verbesserung der Versicherungsleistungen im neuen Versicherungsjahr kommt, hast du das Recht, die Autoversicherung außerordentlich zu kündigen.

Zulassung - was wird benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Vollmacht
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Kennzeichen (bei Verschrottung: Verwertungsnachweis)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Ausweis, Heiratsurkunde oder neuer Ausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Schilder
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Schilder (nicht notwendig, wenn stillgelegt)
  • Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
  • Gutachten bzw. Abnahme vom TÜV

Wenn du dein Auto verkaufen möchtest, melde es am besten vor dem Verkauf selbst ab. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist dann nicht nötig. Da die Zulassungsstelle deinen Kfz-Versicherer über die Abmeldung informiert, endet der Vertrag damit automatisch. Und solltest du dir ein neues Auto anschaffen, schließt du dafür beim Versicherer deiner Wahl einfach eine neue Autoversicherung ab.

Was tun im Schadensfall

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder unklarer Schuldfrage, informiere als Geschädigter bitte immer die Polizei
  • Fertige eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an
  • Lasse dir vom Unfallverursacher folgende Daten nennen:
    • Kennzeichen
    • Fahrzeugtyp
    • Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis)
    • Name des Halters
    • Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter
    • Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer
  • Lasse zunächst einen Kostenvoranschlag anfertigen und reiche diesen beim Versicherer ein
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, kannst du in der Regel einen Gutachter beauftragen. Ich empfehle hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer
  • Treffe geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen
  • Fülle die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern du Fragen nicht beantworten kannst, vermerke das bitte
  • Fotografiere die beschädigten Gegenstände
  • Bewahre die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert 

Seite

Angaben zur Versicherung

Seite

Angaben zum Versicherungsnehmer
– Uhrzeit oder Tageszeit eingeben –

Seite

Daten des versicherten Fahrzeugs

Seite

Fahrer des versicherten Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt

Seite

Daten zum Geschädigten
– Uhrzeit oder Tageszeit eingeben –

Seite

Daten des geschädigten Fahrzeugs

Seite

Angaben zum Schaden
Bankverbindung für Entschädigung

Ihre Nachricht wird von den Systemen des Internetportales nicht gespeichert, sondern direkt an den Empfänger geleitet. Bei unrichtig eingetragenen Empfängeradressen erfolgt keine Nachbereitung.

Tarifvergleich

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung