Bereits seit ihrer Einführung ist die Riester-Rente umstritten; noch kurz vor Einschlagen der Corona-Krise wurde im politischen Berlin über eine grundlegende Reform debattiert.

Verschiedene Analysen belegen jedoch, dass sich Riester-Produkte auch in ihrer jetzigen Form für viele Erwerbstätige kräftig auszahlen. Das würdigen auch die Kunden, die in den letzten Jahren durch schlechte Presse stark verunsichert wurden: Im vierten Quartal 2019 legte die Zahl der Riester-Verträge erstmals seit 2017 wieder zu – gegenüber dem Vorquartal stieg sie um 22.000 auf nunmehr 16,53 Millionen.

Mit Ausnahme von Banksparplänen erstreckt sich das Plus auf alle Riester-Produktkategorien. Wie schon in den letzten Jahren erwiesen sich Investmentfondsverträge als am zugkräftigsten, ihr Bestand legte um rund 11.000 Verträge zu.

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Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in den § 10a und §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hatte. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Öffentlichkeit das Verb „riestern“ etabliert.

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